Im zweiten Quartal 2026 hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 169.141 Anschreiben versandt, um die Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr abzufragen. Laut Angaben des Deutschen Bundestages gingen daraufhin 86.560 Bereitschaftserklärungen ein. Es handelt sich dabei nicht um eine Einberufung, da die Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt ist und der neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit beruht.
Was heißt das für dich?
Die Abgabe einer Bereitschaftserklärung hat keine Auswirkungen auf dein Grundrecht, den Kriegsdienst zu verweigern. Auch wenn du dich freiwillig für einen Dienst gemeldet hast, kannst du jederzeit einen schriftlichen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 GG mit persönlicher Begründung stellen. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist ein eigenständiger Prozess.
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Wer sollte Kriegsdienstverweigerung beantragen?
Soldaten, Reservisten, Wehrpflichtige oder vorsorglich als Zivilist — für wen ein Antrag sinnvoll ist.
Quellen
- Deutscher Bundestag: 86.560 Bereitschaftserklärungen zum Wehrdienst
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