Bundesregierung plant Ausweitung der Heranziehung von Reservisten

Ein Gesetzentwurf sieht vor, Reservistinnen und Reservisten künftig unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfällen verpflic

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Möglichkeiten erweitern soll, Reservistinnen und Reservisten auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls verpflichtend zum Dienst heranzuziehen. Bisher ist eine verpflichtende Heranziehung primär an diese Ausnahmesituationen gebunden. Das Vorhaben zielt darauf ab, diese Regelungen zu lockern.

Ob und wann dieser Entwurf vom Bundestag beschlossen wird, ist derzeit noch offen. Es handelt sich um ein geplantes Vorhaben, das sich noch im parlamentarischen Prozess befindet. Über die konkrete Ausgestaltung und die Bedingungen für eine solche Heranziehung liegen noch keine abschließenden Details vor.

Was heißt das für dich?

Für dich als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ändert sich durch diesen Entwurf aktuell nichts. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht zum Dienst an der Waffe, sondern zu einem zivilen Ersatzdienst herangezogen. Dein Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 GG bleibt bestehen; auch Reservisten können jederzeit einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.

Quellen

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