Wer bekommt den Fragebogen — und wann
Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat die Bundesrepublik die Wehrerfassung wieder aufgenommen. Seither erhält jeder deutsche Mann kurz nach seinem 18. Geburtstag Post vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Nach Angaben der Bundeswehr betrifft das rund 350.000 Männer pro Jahr.
Frauen bekommen denselben Fragebogen, aber unter anderen Vorzeichen: Für sie ist die Teilnahme freiwillig. Der Grund steht im Grundgesetz. Art. 12a GG sieht eine Dienstverpflichtung ausdrücklich nur für Männer vor; eine Ausweitung wäre eine Verfassungsänderung und ist bisher nicht beschlossen.
Wichtig für die Einordnung: Der neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit. Wer nicht zur Bundeswehr will, muss nicht. Der Fragebogen dient dazu, überhaupt erst einmal zu erfassen, wer verfügbar und wer interessiert wäre — er ist kein Einberufungsbescheid und wird auch nicht zu einem.
Pflicht, Frist, Konsequenzen
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Muss ich antworten? | Männer: ja. Frauen: nein, freiwillig. |
| Wie lange habe ich Zeit? | Ein Monat ab Zugang. |
| Was, wenn ich nicht antworte? | Für Männer eine Ordnungswidrigkeit — Bußgeld möglich. |
| Was, wenn ich falsch antworte? | Falsche Angaben sind ein eigener, schwerer wiegender Verstoß. |
| Kostet mich das etwas? | Nein. Der Rückumschlag liegt bei. |
Die Frist von einem Monat ist knapp bemessen, aber unproblematisch: Der Fragebogen ist in zehn bis fünfzehn Minuten ausgefüllt. Wer ihn liegen lässt, hat später mehr Aufwand — nicht weniger. Der Vorgang läuft weiter, unabhängig davon, ob du reagierst.
Nicht antworten ist keine Verweigerung
Es gibt Leute, die den Brief bewusst ignorieren, um „kein Teil davon zu sein". Das funktioniert nicht. Die Nichtbeantwortung ist eine Ordnungswidrigkeit und erzeugt einen Vorgang — sie verhindert keinen. Wer aus Gewissensgründen nicht dienen will, hat dafür ein eigenes, rechtlich abgesichertes Verfahren. Das ist die Kriegsdienstverweigerung, nicht das Wegwerfen eines Briefs.
Feld für Feld: was gefragt wird und was es auslöst
Der Fragebogen umfasst rund ein Dutzend Fragen. Sie zerfallen in drei Gruppen: Stammdaten, körperliche Voraussetzungen und Interesse. Nur die dritte Gruppe entscheidet darüber, ob sich die Bundeswehr bei dir meldet.
Stammdaten
Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand. Hier gibt es nichts zu optimieren — diese Angaben liegen der Behörde ohnehin vor und dienen dem Abgleich.
Körperliche Voraussetzungen
Körpergröße, Gewicht, eine Selbsteinschätzung der Fitness und die Frage nach einer Schwerbehinderung. Diese Angaben ersetzen keine Musterung. Sie sind eine Vorsortierung, damit medizinische Kapazitäten gezielt eingesetzt werden können. Wer eine gesundheitliche Einschränkung hat, gibt sie hier an — nicht, um sich herauszureden, sondern weil eine spätere Musterung sie ohnehin feststellt.
Bildung, Qualifikation, Vordienst
Schulabschluss, Ausbildung oder Studium, besondere Qualifikationen — Führerschein, Sprachen, technische Kenntnisse. Dazu die Frage nach einem Dienst in fremden Streitkräften. Die ist für Doppelstaatler relevant: Wer bereits im Ausland gedient hat oder dort dienstpflichtig ist, sollte das korrekt angeben. Warum das eigene Fallstricke hat, steht in unserem Artikel zu Kriegsdienstverweigerung bei doppelter Staatsbürgerschaft.
Interesse am Wehrdienst
Das ist die einzige Frage mit unmittelbarer Folge. Wer Interesse bekundet, wird zur Karriereberatung oder direkt zu einem Assessment eingeladen. Wer kein Interesse angibt, wird erfasst — mehr passiert zunächst nicht.
Kein Interesse anzugeben ist ehrlich, keine Ausrede
Der Fragebogen fragt nach Interesse, nicht nach Gesinnung. Ein „nein" ist eine zulässige Antwort und keine Ordnungswidrigkeit — im Gegensatz zum Nichtantworten. Es ist auch keine Verweigerung im Rechtssinn: Es hält dich nicht aus einer künftigen Wehrpflicht heraus. Dafür braucht es den KDV-Antrag.
Was nach dem Absenden passiert
| Schritt | Was passiert | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Fragebogen | Erfassung deiner Daten, Frist ein Monat | ab 18. Geburtstag, seit Januar 2026 |
| Bei Interesse | Einladung zu Karriereberatung oder Assessment | individuell |
| Musterung | Verpflichtend, zunächst für Männer ab Jahrgang 2008 | geplanter Start 1. Juli 2027 |
| Einberufung | Setzt eine aktivierte Wehrpflicht voraus — derzeit ausgesetzt | — |
Diese vier Schritte werden in der öffentlichen Debatte regelmäßig zu einem einzigen verschmolzen. Sie sind es nicht. Welcher Jahrgang wann von welchem Schritt betroffen ist, haben wir in einer Zeitleiste aufgeschlüsselt: Welcher Jahrgang muss was?
Fragebogen und Kriegsdienstverweigerung — zwei getrennte Verfahren
Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehlannahmen entstehen. Die Wehrerfassung und die Kriegsdienstverweigerung sind zwei Verfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, unterschiedlichen Formen und unterschiedlichen Folgen. Sie laufen parallel, nicht nacheinander.
| Fragebogen | KDV-Antrag | |
|---|---|---|
| Auslöser | kommt automatisch | du stellst ihn selbst |
| Form | vorgegebenes Formular | formfrei, aber schriftlich und eigenhändig unterschrieben |
| Inhalt | Daten, Eignung, Interesse | persönliche Gewissensentscheidung, Lebenslauf |
| Entscheidung | keine | Bescheid über die Anerkennung |
| Frist | ein Monat | keine — jederzeit möglich |
Beim KDV-Antrag prüft das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zunächst formal und leitet weiter; die inhaltliche Entscheidung trifft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Eine Besonderheit seit Januar 2026: Ungediente Wehrpflichtige, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, können ihren Antrag nach § 13 KDVG ohne vorherige Musterung stellen. Was das praktisch bedeutet, steht in Verweigern ohne Musterung.
Drei Irrtümer, die teuer werden
1. „Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer, also betrifft mich der Fragebogen nicht."
Falsch. Die Anerkennung ändert, wozu du herangezogen werden kannst — nicht, ob du erfasst wirst. Die Auskunftspflicht im Rahmen der Wehrerfassung bleibt bestehen. Wer sich darauf verlässt, riskiert ein Bußgeld für etwas, das fünfzehn Minuten gekostet hätte.
2. „Wenn ich ‚kein Interesse' ankreuze, bin ich raus."
Auch falsch. Kein Interesse zu haben ist keine Gewissensentscheidung im Sinne des Grundgesetzes und schützt dich nicht, falls die Wehrpflicht künftig aktiviert wird. Das Kreuz erspart dir eine Einladung zur Karriereberatung, sonst nichts.
3. „Ich warte erst mal ab, ob überhaupt etwas kommt."
Verständlich, aber ungünstig. Ein KDV-Antrag, der unter Zeitdruck entsteht, wird selten gut. Die Begründung ist der Teil, an dem Anträge scheitern, und sie braucht Nachdenken. Dazu kommt: Die Antragszahlen steigen stark — beim BAFzA gingen 2024 noch 2.249 Anträge ein, 2025 waren es 3.879, im ersten Halbjahr 2026 bereits 5.862. Je voller die Behörde, desto länger die Bearbeitung.
Checkliste: Fragebogen im Briefkasten — was jetzt
- Datum notieren. Ab Zugang läuft ein Monat.
- Ausfüllen und zurückschicken. Vollständig und wahrheitsgemäß. Auch dann, wenn du verweigern willst.
- Kopie behalten. Ein Foto vom ausgefüllten Bogen reicht.
- Getrennt davon entscheiden: Willst du den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern? Dann ist der KDV-Antrag der richtige Weg — unabhängig vom Fragebogen und ohne Frist.
- Wenn ja: nicht auf die Musterung warten. Wer vor dem 1. Januar 2010 geboren und ungedient ist, kann sofort beantragen.
Ob ein Antrag für deine Situation überhaupt sinnvoll ist, klärt Wer sollte Kriegsdienstverweigerung beantragen? Wie die Begründung aufgebaut wird, steht in Kriegsdienstverweigerung begründen. Und wenn du direkt loslegen willst: Wir führen dich in etwa fünfzehn Minuten durch alle Angaben und erzeugen daraus die drei Dokumente, die erwartet werden — Kriegsdienstverweigerung online beantragen.